Aktuelles aus der Sonnenschule
Lernzeiten an der Sonnenschule
Was sind Lernzeiten?
Lernzeiten sind als Übungszeit mit 3 bis 4 Stunden im Stundenplan zusätzlich gesteckt. Sie ersetzen die Hausaufgaben bis auf das Lesen, Kopfrechnen (und Materialsuche als vorbereitende Aufgaben).
Schwerpunkte in den Lernzeiten sind Übungen in Deutsch und Mathematik. Gegebenenfalls werden sie durch Sachunterricht und Englisch (vor allem ab Klasse 3) ergänzt.
Die Kinder erhalten Lernzeitenpläne mit ihren Aufgaben für ca 1 Woche.
Erstellt werden die Lernzeitenpläne von der jeweiligen Fachkraft bzw. der Klassenlehrerin.
Die Lernzeiten werden von dieser Lehrkraft und mit einer OGS-Fachkraft zusammen zu zweit betreut.
In den Lernzeiten werden unterschiedliche Aufgabenformate in verschieden Niveaustufen angeboten: z.B. Arbeitsblätter, digitale Aufgaben, Lernspiele, Lesematerial, Projekte, Experimente.
Perspektive für Lernzeiten an der Sonnenschule
Die Lernzeiten werden im Schuljahr 2024/25 im neuen Jahrgang 1 ausgebaut.
Eine Evaluation wird im Rahmen des QUIGG-Projektes im Februar / März 2025 mit Hilfe einer Befragung aller Beteiligten durchgeführt.
Die Lernzeiten sollen nach der Auswertung der Befragung durch entsprechende Maßnahmen optimiert werden.
Die Lernzeiten sollen als verbindliches Konzept aufsteigend für die ganze Schule gelten.
Kinder aus der Klasse 3a arbeiten in der Lernzeit:
Verkehrsaktion - Zu Fuß zur Schule
Bewegter September 2024
Edda - das Maskottchen der Europäischen Mobilitätswoche
Liebe Eltern der Sonnenschulkinder, liebe Kinder,
durch die Vielzahl der Autos, in denen Kinder zur Schule gebracht werden, entsteht ein gefährliches Verkehrschaos. Dem möchten wir im Sinne eines sicheren Schulweges für die Kinder unbedingt entgegenwirken.
Vom 16.09.2024 bis zum 04.10.2024 werden wir den „bewegten September“ ausrufen. Wir möchten Sie bitten, mindestens in diesem Zeitraum Ihr Kind möglichst zu Fuß, mit dem Rad oder in einer Fahrgemeinschaft zur Schule zu bringen. Eine Fahrgemeinschaft besteht aus mindestens 2 Schulkindern. Als „Zu Fuß zur Schule gehen“ verstehen wir auch, wenn Sie Ihr Auto mindestens 200m von der Schule entfernt parken und dann mit dem Kind zu Fuß zur Schule gehen.
Eine Klasse je Jahrgang, die sich in diesem Sinne am stärksten verkehrs- und umweltfreundlich verhält, wird am Ende der Aktion mit einem Eis-Gutschein belohnt.
Jedes Jahr im September gibt es die deutschlandweite Aktion „Zu Fuß zur Schule“, an der wir uns in diesem Jahr in dieser Form beteiligen möchten, dass wir den „Schulweg in Bewegung“ belohnen möchten. Die Kinder sollen in dieser Zeit möglichst die Erfahrung machen können, wie es ist, zu Fuß zur Schule zu kommen. Es ist erwiesen, dass die Bewegung auf die Gesundheit und auch auf das Lernen der Schulkinder einen positiven Einfluss hat.
Wir bitten Sie, diese Aktion zu unterstützen, in dem Sie Alternativen zum Schulweg im Auto überlegen und ausprobieren. Es wäre großartig, wenn in Zukunft mehr Eltern umliegende Parkmöglichkeiten ansteuern und mit Ihrem Kind zu Fuß zur Sonnenschule gehen. Das Verkehrschaos auf dem Parkplatz am Morgen verursachen wir gemeinsam selbst, im Sinne der Sicherheit der Kinder sollte uns an einer Verbesserung der Situation gelegen sein. Vielen Dank!
Herzliche Grüße aus der Sonnenschule!
E. Strieckmann und A. Kaumkötter
Schulleiterinnen
Die Sonnenschule hat beim Schulradeln 2024 den 2. Platz der Versmolder Schulen gewonnen! Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen haben 2741 Kilometer erradelt. Ein großes Dankeschön gilt allen Radfahrerinnen und Radfahrern!!
Das Preisgeld von 200 € wird unseren Schülerinnen und Schülern durch den Förderverein der Sonnenschule zugute kommen.
Mit Tatendrang ins neue Schuljahr 2024/2025
Ein Brief an die Schulgemeinden in NRW der Schulministerin D. Feller.
Sportfest der Sonnenschule am 01.07.24
Bewegung und viel Spaß war das Motto beim Sportfest der Sonnenschule am Montag, 01.07.24 im Kurt-Nagel-Parkstadion. 400 Schülerinnen und Schüler erfüllten das Stadion mit guter Laune und bester Stimmung.
Zunächst wärmten sich die Kinder gemeinsam mit ihren Lehrerinnen auf. Im Anschluss daran gaben sie ihr Bestes in den Disziplinen Weitsprung, Werfen, Laufen der Kurzstrecke und beim 800 Meterlauf. Zwischendurch amüsierten sich die Schülerinnen und Schüler an den verschiedenen Spielstationen auf der Hüpfburg, mit dem Schwungtuch, beim Tauziehen und Pedalo fahren sowie beim Seifenblasen steigen lassen.
Viele Eltern und Großeltern unterstützten die Kinder an den verschiedenen Stationen. Herzlichen Dank dafür!!!
Der Förderverein versorgte die Kinder mit frischem Obst und Wasser. Die Finanzierung dieser Lebensmittel wurde durch die Kunden vom Getränkemarkt Hogreve ermöglicht, die ihre Pfandbons dem Förderverein der Sonnenschule über die Spendenbox spendeten. Ein herzliches Dankeschön gilt der Familie Hogreve. Das Sportfest war ein gelungener Abschluss des Schuljahres 2023/24, es hat allen Beteiligten sehr viel Freude bereitet!
EU-Schulobst- und Gemüseprogramm NRW
(Stand 17.04.23)
Liebe Eltern der Sonnenschule,
wir freuen uns, dass wir im Nachrückverfahren eine Zusage durch das Förderprogramm der EU für das Schulobst und Gemüse ab April erhalten haben. An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich bei den Helfenden bedanken, die das Obst schneiden und die Ausgabe an die Kinder so ermöglichen.
DANKESCHÖN!!!
Anmeldung zur OGS findet erstmalig online statt!
Liebe Eltern,
Zum neuen Schuljahr läuft in diesem Jahr erstmalig die OGS-Anmeldung online. Ab dem 01.März wird ein neues Portal freigeschaltet. Die Anmeldephase für das neue Schuljahr endet am 30.04.24.
Unter folgendem Link können Sie Ihr Kind anmelden: https://www.versmold.de/de/unsere-stadt/bildung-erziehung/ogs/anmeldung.php
Die Anmeldung zur Randstunde ist davon nicht betroffen. Hier finden Sie die Anmeldung für die Randstunde. Geben Sie die Anmeldung zur Randstunde bitte in der Sonnenschule ab.
Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Strieckmann + Andrea Kaumkötter
Speisepläne der OGS
(Stand 26.01.24)
Auf unserer Homepage finden Sie ab sofort unter OGS "Speiseplan" den aktuellen Speiseplan sowie die Speisepläne der folgenden Wochen.
Regeln für den Sportunterricht
Diese Regeln wurden am 24.10.2023 von der Sportfachkonferenz als verbindlich für die Sonnenschule festgelegt.
1. Die Lehrkraft holt die Klasse von ihrem Raum ab.
2. Das Betreten der Sporthalle erfolgt durch die Umkleiden, Zugang von außen.
3. Alle Kinder ziehen sich um, sowohl vor als auch auch nach der Stunde. Es ist nicht zugelassen, die zum Unterricht getragene Kleidung anzubehalten, auch wenn es sich um Leggings oder Jogginghosen handelt. Es gilt Punkt 6.
4. Die Sportkleidung besteht aus Sporthose, T-Shirt (ohne Pailletten!) und Turnschuhen. Schuhe mit Schnürbändern dürfen nur getragen werden, wenn das Kind diese selbst (fest) binden kann.
5. Uhren und Schmuck müssen abgenommen werden. Ohrringe können wahlweise herausgenommen oder abgeklebt werden. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Alle Maßnahmen erfolgen selbstständig vor Unterrichtsbeginn.
In der ersten Woche des Schuljahres kann die Lehrkraft mit Klebepflastern aushelfen; ab 2. Woche gilt Punkt 6.
6. Wer sich an Regel 3 / 4/ 5 nicht hält, nimmt nicht am aktiven Sportunterricht teil. Das Kind nimmt auf der Turnbank Platz und kann bei Bedarf Aufgaben, z.B. im Selbstlernheft, erhalten.
7. Die Kinder dürfen die Sporthalle erst betreten, wenn die Lehrkraft es erlaubt.
8. Die Geräteräume II und III dürfen nur betreten werden, wenn die Lehrkraft zwecks geplantem Geräteaufbau dazu auffordert. Rollbrettwagen oder Pezzibälle werden bei Bedarf von der Lehrkraft herausgegeben.
Aus dem Geräteraum I dürfen die Kinder nach Freigabe Materialien aus den Schränken sowie Pylonen/ Reifen/ Pedalos holen.
9. Zum „Freispiel“ werden nur die weichen Bälle verwendet. Achtung: Die „Elefantenhaut-Bälle“ sind empfindlich und vertragen keine Turnschuhe!
10. Die Geräteräume müssen nach Ende jeder Unterrichtsstunde aufgeräumt werden.
11. Der letzte Nutzer des Unterrichtstages sorgt dafür, dass alles wieder am vorgesehenen Platz ist, schließt alle Schränke ab und zieht die Tore zu. Auch die äußeren Kabinentüren müssen abgeschlossen werden.
Willkommens-Cafe für ukrainische Familien
jeden Freitag ab 7.30 Uhr
Flyer Elterncafe
Während Ihr Kind den Unterricht besucht, stehen wir Ihnen gerne für Ihre Fragen oder für ein Gespräch bei Kaffee oder Tee zur Verfügung. Wir treffen uns im OGS-Gebäude.
Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie!
Liebe zukünftige Sonnenschülerinnen und Sonnenschüler!
(Stand 24.10.22)
Damit ihr die Sonnenschule schon ein bisschen kennenlernen könnt, haben unsere großen Schülerinnen und Schüler ein Video für euch gedreht. Sie stellen euch die Sonnenschule vor. Wir wünschen euch viel Spaß dabei und freuen uns, wenn wir euch im nächsten Schuljahr 2023/2024 hier bei uns begrüßen dürfen!
Nutzungsbedingungen für das Schüler*innen iPad
(Stand 04.02.22)
Die Nutzungsbedingungen für das Schüler*innen iPad wurden erweitert. Sie beinhalten ausführliche Erläuterungen zu Ansprüchen, Schaden und Haftung. Hier finden Sie die neu aufgelegte Nutzungsbedingung.
Dies ist neu hinzugekommen:
Erläuterung zu Nr. 5 Ansprüche, Schaden und Haftung
Die Stadt Versmold stattet alle Grundschülerinnen und Grundschüler mit eigenen iPads aus. Um die iPads bestmöglich zu schützen, erhalten alle iPads dazu eine hochwertige Schutzhülle, die eine Beschädigung des iPads im Normalfall verhindert. Außerdem werden die iPads mit einer Schutzfolie beklebt, um das Display zu schützen.
Es ist anzunehmen, dass eine Beschädigung des iPads unter diesen Umständen nur durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen vorkommt. Eine Beschädigung kann eine Reparatur oder eine Neuanschaffung zur Folge haben. Die Notwendigkeit wird seitens der Stadt Versmold geprüft.
Die Schulen geben die iPads nach ihrem eigenen Ermessen den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause. Sollte die Beschädigung des iPads außerhalb der Schule passieren, haften grundsätzlich die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten. In diesem Fall wird die Stadt Versmold von Ihnen oder ihrer Haftpflichtversicherung das Geld für die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes zurückfordern. Wenn die Haftung übernommen wurde, erhält ihr Kind ein neues bzw. repariertes Gerät. Ist das iPad so beschädigt, dass es ersetzt werden muss,kann es auf Ihren Wunsch hin bei Ihnen verbleiben, die zentrale Steuerung wird entfernt.
Sollte die Beschädigung in der Schule passieren, haften die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten ausschließlich dann, wenn die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig zustande gekommen ist und eindeutig ihrem Kind zugeordnet werden kann (z.B. durch Selbstbezichtigung, Zeugen). Ist dies nicht der Fall, erhält ihr Kind ein neues Gerät/erfolgt die Reparatur auf Kosten der Stadt Versmold.
Beispiele für grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen:
- iPad wird geworfen
- iPad wird mit Gegenständen bearbeitet
- Anwendung roher Gewalt
- iPad wird in der Badewanne benutzt
- iPad wird genutzt, um einen Nagel in die Wand zu schlagen
Insgesamt liegt dann eine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die Sorgfaltspflicht in so schwerem Maße missachtet wurde, dass die Pflichtverletzung offenkundig war, also jedem hätte klar sein müssen.
ERKÄLTUNGSZEIT
Liebe Eltern!
(Stand 14.01.2022)
Damit sie bei Erkältungssymptomen Ihres Kindes mehr Sicherheit haben, ob Sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen, stellen wir Ihnen das folgende Schaubild zur Verfügung. Es gibt Ihnen eine Empfehlung, was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu beachten ist. Es ist unser aller Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Bitte unterstützen Sie uns dabei.
Erkrankung Kind Schaubild Deutsch
Erkrankung Kind Schaubild Arabisch
Erkrankung Kind Schaubild Bulgarisch
Erkrankung Kind Schaubild Kurdisch
Erkrankung Kind Schaubild Polnisch
Erkrankung Kind Schaubild Rumänisch
Erkrankung Kind Schaubild Russisch
Erkrankung Kind Schaubild Türkisch