Aktuelles aus der Sonnenschule
 


Motto des Monats Mai 2023
an der Sonnenschule 



Motto des Monats April 2023
an der Sonnenschule



Auf den Fluren gehen wir langsam und sprechen leise.

 




Müllsammelaktion 11.03.23

Es ist wieder reichlich Müll um die Sonnenschule herum gesammelt worten. Herzlichen Dank, liebe Helferinnen und Helfer!




 


 



Das erste Motto des Monats an der Sonnenschule
März 2023




Wir halten Ordnung an der Garderobe



Ab heute, den 01.03.23, gilt an der Sonnenschule das erste Motto des Monats. Es ist in der letzten Schülerkonferenz benannt worden und heißt: Wir halten Ordnung an der Garderobe.
 
An jeder Klassentür und auch an der Eingangstür hängt ein Schild mit dem Bild des Mottos des Monats. Angekündigt wird jedes neue Motto über eine Durchsage von Schüler*innen.  Die Klassengemeinschaft bespricht, warum das Motto wichtig ist und wie man es einhalten kann. Im Laufe dieses Monats wird regelmäßig mit den Kindern reflektiert, wie gut man das Motto einhalten konnte. I
n der Schülerkonferenz besprechen die Klassensprecher*innen die jeweiligen Themen für die zukünftigen Monate. Wir erhoffen uns dadurch eine erfolgreiche Aktion von und für die Kinder der Sonnenschule.

Das Team der Sonnenschule

 




Aufhebungen der schulischen Corona-Verordnungen zum 01.02.23

Liebe Eltern der Sonnenschule!
(Stand 25.01.23)

Am 31.01.2023 laufen die Corona-Verordnungen für unsere Schulen aus und werden nicht verlängert. Einen diesbezüglichen Informationsbrief unserer Schulministerin Frau Dorothee Feller finden Sie hier.
Für die Sonnenschule bedeutet dies ab 01.02.23 kurz zusammengefasst folgendes:

  • Das freiwillige Tragen von Masken bleibt bestehen.
  • In der nächsten Woche werden wir Ihren Kindern ein letztes Mal noch vier Corona-Schnelltests mitgeben.
Sollten Sie darüber hinaus in den kommenden Wochen noch Tests für Ihre Kinder benötigen, können Sie uns gerne ansprechen. Für die Sicherheit Ihrer Kinder stellen wir Ihnen unsere restlichen Vorräte, solange wir welche haben, gerne zur Verfügung.
  • Anlassbezogene Testungenvon Kindern finden in der Sonnenschule nicht mehr statt.
Im Fall einer positiven Testung gibt es ab dem 01.02.2023  keine 5-tägige Isolationspflicht mehr. Es gibt die dringende Empfehlung, im positiven Fall in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske zu tragen. Es gilt weiterhin der Grundsatz:  Wer krank ist, sollte die Schule nicht besuchen! Hier vertrauen wir auf Ihre Eigenverantwortung und gehen davon aus, dass Ihre Kinder nur gesund die Schule besuchen.
Fast 3 Jahre prägte der Umgang mit dem Coronavirus unseren Schulalltag und das Schulleben. Wir freuen uns, dass wieder Normalität in den Schulalltag eingekehrt ist und möchten uns in diesem Zusammenhang bei Ihnen für Ihre Geduld, Unterstützung und Anregungen bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
 
Eva Strieckmann und Andrea Kaumkötter
  (Schulleiterinnen)




Bewegliche Ferientage für das Schuljahr 2023/2024

29.01.24 nach dem Halbjahreszeugnis
30.01.24 nach dem Halbjahreszeugnis
10.05.24 nach Christi Himmelfahrt
31.05.24 nach Fronleichnam

 



Liebe zukünftige Sonnenschülerinnen und Sonnenschüler!
(Stand 24.10.22)


 Damit ihr die Sonnenschule schon ein bisschen kennenlernen könnt, haben unsere großen Schülerinnen und Schüler ein Video für euch gedreht. Sie stellen euch die Sonnenschule vor. Wir wünschen euch viel Spaß dabei und freuen uns, wenn wir euch im nächsten Schuljahr 2023/2024 hier bei uns begrüßen dürfen!

 





Graffiti-Gestaltung der Außenwände durch den Künstler Richard Holmes
(Stand 13.09.22)

Der Graffiti-Künster Richard Holmes hat am 12.09.22 drei  Außenwände der Sonnenschule gestaltet. Grundlage dafür waren die Ideen der Schülerinnen und Schüler. Sie haben im Vorhinein überlegt, was Ihnen in Bezug auf die Sonnenschule einfällt. Die Sonne, das Logo der Sonnenschule, Natur, Tiere, Musik, ein Regenbogen, Planeten und andere Dinge haben die Kinder genannt.

Daraus sind diese Motive entstanden:




SCHULHOFGESTALTUNG
(Stand 12.09.22)

Ein riesiges Dankeschön an alle fleißigen Helfer und Helferinnen!

Vor 2 Jahren haben wir mit der Umgestaltung begonnen. Inzwischen ist der Schulhof nicht mehr wiederzuerkennen. Es ist so fantastisch geworden! In jeder Pause und auch im Nachmittagsbereich kann man sehen, wie glücklich die Schülerinnen und Schüler darüber sind und wie vertieft sie in ihr Spiel sind.
Schauen Sie selbst:





 



RENOVIERUNG DER TOILETTEN AUF DEM SCHULHOF
(Stand 05.09.22)

Liebe Eltern!

Die Toiletten auf dem Schulhof wurden renoviert und sind endlich fertig! Die Kinder und das Team der Sonnenschule sind begeistert und freuen sich sehr darüber!



     



 

Liebe Eltern der Sonnenschule!
 
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich am 12.08.22 zur Rektorin der Sonnenschule ernannt wurde. Frau Andrea Kaumkötter und ich leiten die Sonnenschule gemeinsam im Team – die Sonnenschule hat nun 2 Schulleiterinnen. Dies wurde möglich gemacht durch das Top-Sharing-Verfahren. Das bedeutet, dass 2 Schulleiterinnen in Teilzeit die Schule gemeinsam leiten. Meine Stelle als Konrektorin ist somit frei geworden. In nächster Zeit wird diese Stelle von der Bezirksregierung ausgeschrieben.
Ich freue mich, gemeinsam mit Frau Kaumkötter die Sonnenschule zu leiten und zu gestalten, damit Ihre Kinder und Sie die Sonnenschule als einen guten Ort zum Lernen erleben.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Eva Strieckmann
 
Rektorin der Sonnenschule

 



Willkommens-Cafe für ukrainische Familien
jeden Montag ab 7.30 Uhr


Flyer Elterncafe

Während ihr Kind den Unterricht besucht, stehen wir Ihnen gerne für Ihre Fragen oder für ein Gespräch bei Kaffee oder Tee zur Verfügung. Wir treffen uns im OGS-Gebäude. 
Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie!

 



Quarantäneregelungen

(Stand 01.02.22)

Aktuelle Quarantäneregelungen des Kreises Gütersloh finden Sie unter dem Link:

Quarantäne | Startseite (kreis-guetersloh.de)

Die Quarantäneregelungen ändern sich häufig. Auf der Seite des Kreises Gütersloh finden Sie u.a. Aussagen zu Quarantäneregelungen von

  • Kontaktpersonen
  • Haushaltskontakte
  • infizierte Personen

Soweit es uns möglich ist, versuchen auch wir, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten. 



Nutzungsbedingungen für das Schüler*innen iPad
(Stand 04.02.22)


Die Nutzungsbedingungen für das Schüler*innen iPad wurden erweitert. Sie beinhalten ausführliche Erläuterungen zu Ansprüchen, Schaden und Haftung. Hier finden Sie die neu aufgelegte Nutzungsbedingung.

Dies ist neu hinzugekommen:

Erläuterung zu Nr. 5 Ansprüche, Schaden und Haftung
 
Die Stadt Versmold stattet alle Grundschülerinnen und Grundschüler mit eigenen iPads aus. Um die iPads bestmöglich zu schützen, erhalten alle iPads dazu eine hochwertige Schutzhülle, die eine Beschädigung des iPads im Normalfall verhindert. Außerdem werden die iPads mit einer Schutzfolie beklebt, um das Display zu schützen.
Es ist anzunehmen, dass eine Beschädigung des iPads unter diesen Umständen nur durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen vorkommt. Eine Beschädigung kann eine Reparatur oder eine Neuanschaffung zur Folge haben. Die Notwendigkeit wird seitens der Stadt Versmold geprüft.
 
Die Schulen geben die iPads nach ihrem eigenen Ermessen den Schülerinnen und Schülern mit nach Hause. Sollte die Beschädigung des iPads außerhalb der Schule passieren, haften grundsätzlich die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten. In diesem Fall wird die Stadt Versmold von Ihnen oder ihrer Haftpflichtversicherung das Geld für die Reparatur oder den Ersatz des Gerätes zurückfordern. Wenn die Haftung übernommen wurde, erhält ihr Kind ein neues bzw. repariertes Gerät. Ist das iPad so beschädigt, dass es ersetzt werden muss,kann es auf Ihren Wunsch hin bei Ihnen verbleiben, die zentrale Steuerung wird entfernt.
 
Sollte die Beschädigung in der Schule passieren, haften die unterzeichnenden Erziehungsberechtigten ausschließlich dann, wenn die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig zustande gekommen ist und eindeutig ihrem Kind zugeordnet werden kann (z.B. durch Selbstbezichtigung, Zeugen). Ist dies nicht der Fall, erhält ihr Kind ein neues Gerät/erfolgt die Reparatur auf Kosten der Stadt Versmold.
 
Beispiele für grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen:
-      iPad wird geworfen
-      iPad wird mit Gegenständen bearbeitet
-      Anwendung roher Gewalt
-      iPad wird in der Badewanne benutzt
-      iPad wird genutzt, um einen Nagel in die Wand zu schlagen
Insgesamt liegt dann eine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die Sorgfaltspflicht in so schwerem Maße missachtet wurde, dass die Pflichtverletzung offenkundig war, also jedem hätte klar sein müssen.



 



ERKÄLTUNGSZEIT

Liebe Eltern!
(Stand 14.01.2022)

Damit sie bei Erkältungssymptomen Ihres Kindes mehr Sicherheit haben, ob Sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen, stellen wir Ihnen das folgende Schaubild zur Verfügung. Es gibt Ihnen eine Empfehlung, was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu beachten ist. Es ist unser aller Aufgabe, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen. Bitte unterstützen Sie uns dabei. 

 Erkrankung Kind Schaubild Deutsch
Erkrankung Kind Schaubild Arabisch
Erkrankung Kind Schaubild Bulgarisch
Erkrankung Kind Schaubild Kurdisch
Erkrankung Kind Schaubild Polnisch
Erkrankung Kind Schaubild Rumänisch
Erkrankung Kind Schaubild Russisch
Erkrankung Kind Schaubild Türkisch